Bereits vor Jahren hatte Dr. Pierre Gider die Idee einen Lipizzanerheimatball zu veranstalten. Nach seiner Rückkehr aus den USA erarbeitete er ein Konzept und legte dies zunächst dem Obmann der LAG Lipizzanerheimat LAbg. Nach mehreren Verhandlungsrunden mit Verantwortlichen der LAG Lipizzanerheimat schlug am 5. März 2012 die Geburtsstunde für den Lipizzanerheimatball. Seither laufen die Vorbereitu
ngen auf Hochtouren. Die Besucher dürfen sich auf ein elegant-festliches Event in einem hochdekorierten Festsaal Rosental freuen! Kleiderordnung Damen
Langes Abendkleid oder langes Trachtenkleid. Die Kleider müssen die Knie bedecken! Kleiderordnung Herren
Dunkler Abendanzug mit Krawatte/Masche oder dunkler Trachtenanzug. Kulinarik
Natürlich darf bei einem Lipizzanerheimatball keinesfalls die richtige Kulinark fehlen. Unsere Gäste werden mit Spezialitäten aus der Lipizzanerheimat verwöhnt. Bei der Zubereitung der Gerichte wird darauf geachtet, dass vorwiegend heimische Produkte verarbeitet werden. Eine besonders große Vielfalt bieten wir auch bei den Getränken aus unserer Lipizzanerheimat. Erleben Sie einzigartige Gaumenfreude durch „Speis`und Trank“ aus der Lipizzanerheimat. Anfahrt & Parkmöglichkeiten
Wir ersuchen unsere Besucher ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Kaufwelt Rosental (Knappenplatz)abzustellen. Die Zufahrt zum Festsaal Rosental steht für Bring- bzw. Abholzwecke zur Verfügung. Es gibt keine Park- und Haltemöglichkeiten beim Festsaal Rosental. Taxis haben die Möglichkeit vor dem Festsaal Rosental zu halten und parken! Ticketkauf
Für gelöste Karten wird kein Geld zurückerstattet. Bei Verlust des Tickets kein Ersatz möglich. Durch den Erwerb der Karte unterwirft sich der Kunde der Hausordnung des Veranstaltungsgebäudes. Karte ohne Abriss ist ungültig. Missbrauch wird geahndet. Besetzungs- und Programmänderungen sind kein Grund für eine Rückvergütung des Kartenpreises. Bei TV-Übertragungen erteilt der Inhaber der Karte automatisch der übertragenden TV-Anstalt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang gemachten Aufnahmen jeglicher Art ohne Vergütung, im Rahmen der üblichen Auswertung, verwendet werden dürfen. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist verboten.