Bitte die Fotos nicht ohne zu fragen kopieren oder auf dem PC speichern! Bitte zuerst anfragen! Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung/ Allgemeines
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin Elif Koc erteilten Aufträge und sämtliche mit dieser vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrückl
ich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Die Fotografin gibt keine Garantie dafür, dass alle anwesenden Gäste oder Verwandte z.B. bei Hochzeiten abgelichtet werden. DIesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit der Fotografin für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin und ihrem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
7. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
8. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei der Fotografin und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 2 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
3. Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Facebook, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten usw.).
4.Die Fotografin behält es sich vor nach Belieben ein kleines Firmenlogo auf Fotos abzubilden, sofern der Auftraggeber nicht vor dem Aufnahmetermin schriftlich dagegen widerspricht.
§ 3 Vergütung
1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertssteuer.
2. Bei Aufträgen wird eine Anzahlung von bis zu 25% des Auftragswertes berechnet. Die Anzahlung erfolgt nach der Vereinbarung in bar oder per Überweisung spätestens 14 Tage vor dem Aufnahmetermin. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung der Fotografin und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Der Restbetrag des vereinbarten Honorars ist zum Hochzeitstermin/Aufnahmetermin in bar oder per Überweisung auf das Konto der Fotografin fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 100,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
4. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist eine Mahngebühr von 10% der Gesamtsumme zu entrichten. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum der Fotografin.
6. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
7. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8. Für eine Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet.
9. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
10. Tritt der Auftraggeber nach der Anzahlung vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
§ 4 Reisekosten, sonstige Kosten
1. Für die Anfahrt mit dem Auto berechnet die Fotografin 0,20 EUR/km. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Haftung
1. Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall der Fotografin kommen, erstattet sie 50% der Anzahlung zurück. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
2. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien etc. zu beauftragen.
3. Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- bzw. Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftretendie aus einer digitalen Datei erstellt wurden.Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
6. Genaue Liefertermine für Fotos können nicht gemacht werden.
7. Beanstandungen bezüglich der geleisteten Arbeit und der daraus entstandenen Produkte jeglicher Art sind ausgeschlossen.
§ 6 Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
§ 7 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die Arbeits- und Lieferbedingungen der Fotografin an. Sonstige zusätzliche Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform seitens des Auftraggebers. Stand: 1.Februar 2015