31/12/2023
Silvester steht vor der Tür und für viele Menschen gehört Feuerwerk wie selbstverständlich dazu. Gerade in der Grenzregion ist die Möglichkeit gegeben, im benachbarten Polen oder Tschechien entsprechende Artikel zu kaufen.
Aber Vorsicht! Was wie gewöhnliche Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien aussieht, hat es, im wahrsten Sinne des Wortes, in sich. Vielfach wird nicht Schwarzpulver, sondern ein so genannter Blitzknallsatz genutzt, der der Wirkung von Industrie-Sprengstoff sehr ähnlich ist. Selbst LA BOMBA und DUM BUM, die zum Teil viel kleiner als deutsche Böller sind, können Hände kaputt sprengen. Außerdem werden häufig Gipspfropfen zum Verschluss der Böller verwendet, die in manchen Fällen wie eine Gewehrkugel weggeschossen werden und schlimmste Verletzungen verursachen können.
Leider wird dies immer wieder unterschätzt und die Silvesternacht endet für manche Menschen mit schwersten Verletzungen in der Notaufnahme. Zwei von ihnen waren Martin B. aus Görlitz und Jan J. aus Landsberg bei Halle. Martin hat vor einigen Jahren mit Freunden Silvester gefeiert. Leider hat Jemand nur drei Meter von ihm entfernt eine verbotene Kugelbombe gezündet. Ein glühendes weggesprengtes Teil hat Martins linkes Auge zerstört. Beim 12-jährigen Jan war es vor zwei Jahren ein DUM BUM Böller, der ihm die Hand zersprengte. Er fand ihn auf einem Spielplatz und zündete ihn aus Neugier. Die Explosion sprengte ihm zwei Finger weg. Bei Beiden folgten zahlreiche Operationen und starke Einschränkungen für die weitere Lebensplanung.
Die Präventionsbeauftragte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach, Polizeihauptmeisterin Jessica Große, und der dortige Pressesprecher, Polizeihauptkommissar Alfred Klaner, haben Jan und Martin kennen gelernt. Zusammen haben sie einen Aufklärungsfilm gedreht, in denen Jans und Martins dramatische Geschichten erzählt werden. Frau Große: "In diesem Jahr habe ich unseren Film in 40 Präventionsunterrichten an vielen Oberlausitzer Schulen gezeigt. Die meisten Achtklässler und Achtklässlerinnen sind schockiert über die schwerwiegenden Verletzungen durch verbotene Feuerwerkskörper und die weitreichenden Folgen. Frau Große konnte mit etwa 1.200 Kindern und Jugendlichen über die Gefährlichkeit von verbotenen Feuerwerkskörpern sprechen und hofft, dass diese ihr Wissen auch an ihre Familien und ihre Freunde weitergeben und dadurch unnötige Verletzungen verhindern können. Neben den Schulen im Raum Bautzen, Löbau und Zittau gab es auch Informationsveranstaltungen bei den Jugendfeuerwehren in Zittau sowie von Schönbach und Dürrhennersdorf.
Viele Schulen und auch einige lokale Kinos zeigen im Dezember außerdem einen Kurzspot, in dem die Bundespolizei einen Böllerunfall in der Silvesternacht thematisiert und vor verbotenem Feuerwerk warnt. Auch die Nachbargemeinden im polnischen Bogatynia und im tschechischen Hradek n.N. beteiligen sich an der gemeinsamen Aufklärungsarbeit.
Die Bundespolizei achtet aber auch bei ihren Kontrollen im Grenzgebiet auf Reisende, die Feuerwerk aus dem Ausland mitbringen. Um einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aus dem Weg zu gehen und zu verhindern, womöglich sich und andere zu gefährden, kaufen Sie bitte nur geprüftes Feuerwerk der Kategorien F1 und F2, so wie in deutschen Geschäften auch. Vielfach ist die Wirkung von nichtdeutschen F2-Böllern stärker. Aber lassen Sie die Finger von F3- und F4-Feuerwerk sowie von gar nicht geprüfter Pyrotechnik. Hier weiß niemand, was und wieviel davon im Böller steckt. Bei Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 benötigt man immer eine behördliche Erlaubnis. Nur Feuerwerker dürfen zum Beispiel geprüfte Kugelbomben erwerben und nutzen. Diese sind dann aber Bestandteil eines Höhenfeuerwerks und dürfen keinesfalls auf dem Boden gezündet werden. Die etwa ein Meter lange Zündschnur brennt nicht verzögert, sondern im Bruchteil einer Sekunde ab. Lebensgefährlich, wer das in den Händen hält!
Klaner warnt: "Seien Sie ein Vorbild für unsere Kinder und Jugendlichen. Schützen Sie sich und Andere. In unserem Flyer können Sie weitere Informationen finden."
Weitere Informationen online unter: www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/05Weitere-Themen/01_Illegale_Feuerwerkskoerper/Illegale_Feuerwerkskoerper_node.html