Kreativ./.pause

Kreativ./.pause Die Kreativ./.pause organisiert in ganz NRW LARP Events auf einem Niveau welches die Szene so noch nicht gesehen hat! Instagram: dunkelsee_larp

15% Rabatt auf dein Ticket mit dem Code "LarpZeit15" ! AGB's und allgemeine Informationen:



Es gelten die AGB für Veranstaltungen der Eventagentur Wunsch-Konzert Yannik Meisel und die Ablauf-Anmerkungen. Ablauf und Anmerkungen



1) Anreise

Die Früh-Anreise für Spieler ist nach Rücksprache ab dem 14.10.2021 für eine Zeltplatzgebühr von 10€ pro Person möglich. Die Zahlung erfolgt am Tag der Anre

ise vor Ort. Die reguläre Anreise für Spieler beginnt am 15.10.2021 ab 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr. Natürlich ist auch eine spätere Anreise möglich, jedoch ist dann eine Anfahrt bis zur Zeltwiese nicht mehr möglich, da diese dann durch das IT-Gebiet führen würde.

2) Einfahrt auf das Gelände, Lagerplatz, Parken

Bei der Einfahrt weisen euch unsere Spielleiter in die jeweilige Entladezone ein (Spielwiese). Auf dem Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Bitte ladet zügig aus und stellt dann die Fahrzeuge auf den zugewiesenen Parkplatzflächen die am Gelände angrenzen ab. Die Ausfahrten sind beschildert. Bitte den Anweisungen der Parkeinweiser Folge leisten. Zur Zuordnung der Fahrzeuge bitten wir euch Kontaktdaten (Telefonnummer, IT-Name und Lager) hinter die Windschutzscheibe zu legen, so dass wir euch im Notfall kontaktieren können.

3) Conzahler

Auf diesem Event sind keine Conzahler vorgesehen. Solltet ihr euch nicht angemeldet haben und spontan Erscheinen wollen, so nehmt bitte persönlich Kontakt mit uns auf.

4) Einreise-Code

Bei der Buchung erhaltet ihr eine Ticketnummer. Bitte das personalisierte Ticket für die Nachverfolgung mitbringen und am Eingang vorzeigen. Aufgrund des Pandemie-Geschehens gelten die 3-G-Regeln, bringt daher bitte ein gültiges Dokument mit, welches belegt, dass ihr geimpft, genesen oder getestet seid. Wir dürfen aufgrund der behördlichen Anordnung keine Personen auf das Gelände lassen, die nicht entsprechend der 3G-Regeln überprüft werden konnten. Solltet ihr eure Anmeldeunterlagen nicht finden, so wendet euch bitte per Mail an:

[email protected]

5) Check-In

Auf Grund des DKWDDK Spielsystems + Opferregel gibt es keinen Charakter Check-In. Beachte bitte, dass es sich bei dieser Veranstaltung um eine Low-Fantasy-Veranstaltung im nordischen Setting handelt – fremde Geschöpfe (Zwergen, Elfen,…) sind nach Rücksprache als „geladene Gäste“ möglich.

6) Wann und Wo ist Time-In

Wir bitten alle Teilnehmer sich am Freitag um 18 Uhr an der großen, überdachten Taverne für eine aktuelle OT-Ansprache einzufinden. Solltet ihr zu dieser Zeit euer Zelt noch nicht fertig aufgebaut haben, so bleibt in eurem Zeltbereich, baut weiter auf und informiert euch im Anschluss bei Mitspielern oder der Orga, damit ihr die letzten wichtigen Informationen aus der Ansprache erhaltet. Um 12 Uhr beginnt bereits das IT-Spiel am Haupthaus um die IT-Anreise für die frühen Vögel zu entzerren. Bitte nehmt bei der Anreise Rücksicht darauf. Das Gelände ist sehr groß und weitläufig, so dass ihr genug Fläche habt um ungestört aufzubauen und die anderen ungestört ins Spiel zu starten.

7) Essen und Trinken auf der Veranstaltung

Für das leibliche Wohl haben wir vor Ort eine erfahrene IT-Taverne (Überdacht und Regensicher). Das Frühstück (bis 11 Uhr) und das Abendessen (ab 18 Uhr) ist bereits im Ticketpreis inkludiert. Sofern es die Vorgaben der Ordnungsbehörden ermöglichen, werden die Speisen in Buffetform aufgebaut. Nehmt bitte aus hygienischen Gründen Rücksicht und verhaltet euch wie in einem Hotel, damit auch die Mitspieler mit Genuss die Speisen zu sich nehmen können. Der Gastronomiebetrieb versorgt für gewöhnlich Hochzeiten, Firmenfeiern und dergleichen und das Speisenangebot ist daher für Larp-Verhältnisse überdurchschnittlich gut. Die Verpflegung wird stattfinden:

Freitag: Abend

Samstag: Morgen und Abend

Sonntag: Morgen

Das Wasser im Klostergebäude ist Trinkwasser. Hier gibt es entsprechende Entnahmestellen in den Sanitärräumen am Kreuzgang. Beim Frühstück wird Kaffee zur Verfügung gestellt. Nach Anmeldung besteht die Möglichkeit als geschlossene Gesellschaft im Klosterrestaurant Tische zu reservieren. Diese können im Vorfeld oder am Freitag gebucht werden. Beachten Sie bitte, dass dies eine Sonderleistung darstellt die im Teilnehmerbeitrag nicht enthalten ist und vor Ort beim Caterer bezahlt werden muss. Getränke sind in den Teilnehmergebühren nicht enthalten und können in der Taverne erworben werden. Selbstverständlich können aber auch eigene Getränke mitgebracht werden. Nehmt bitte aus Ambiente-Gründen stimmige Trinkgefäße und Teller/Schüsseln mit.

8) Toiletten und Duschen

Auf dem Gelände verteilt gibt es mehrere Toilettenanlagen. Zudem wird ein beheizter Duschcontainer zur Verfügung stehen. Wir sorgen regelmäßig für Toilettenpapier. Sollte dennoch einmal etwas fehlen, sagt uns bitte direkt Bescheid, damit wir für Nachschub sorgen können. Ihr müsst kein Toilettenpapier horten! Die Toiletten und Duschen werden täglich mehrmals gereinigt. Bitte hinterlasst trotzdem die Sanitäranlagen für den nächsten Nutzer sauber und ordentlich.

9) Feuer machen

Feuer machen ist ausschließlich erlaubt in Feuerschalen. Die Feuerschalen dürfen nicht auf der Weise aufliegen und sollten genügend Abstand zu euren Schlafzelten haben. Es ist verboten ein Feuer ohne Aufsicht brennen zu lassen. Sehen wir eine Feuerstelle ohne Feuerwache gibt es im besten Falle von uns eine Verwarnung in schwerwiegenden Fällen eine direkte Abreise der Beteiligten. Ebenfalls ist Feuer direkt auf dem Boden strengstens verboten. Dies wird von uns nicht nur mit einer Verwarnung behandelt, sondern mit einem direkten Verweis des Geländes. Ebenfalls ist der Verursacher direkt für den Schadensersatz an den Besitzer des Geländes zuständig. Es werden seitens des Veranstalters auch Feuerkörbe zum Wärmen aufgestellt werden und es gibt einige witterungsgeschützte Aufenthaltsbereiche sollte es regnen. Achtet bitte dennoch auf witterungssichere Kleidung und achtet insbesondere nachts aufeinander um potentielle Unterkühlungen zu vermeiden.

10) Was muss ich mitbringen?

· Warme Schlafsachen

· Feldbett und/oder warme Unterlagen

· Ambientiges A-Zelt und Lagerequipment (Iglu-Zelte und nicht passende Zelte bitte ankündigen)

· Ticket und Nachweis zu den 3-G-Regeln

· Müllsäcke (wir stellen den Container, ihr befüllt diesen mit Müll – Müll muss getrennt werden -> Glas, Allgemeinmüll, gelber Sack)

· Sachen zum Wechseln und ggf. auch Wechselgewandung

· Medikamente solltet ihr welche nehmen müssen

11) Müll

Unsere Müllcontainer stehen am Geländeausgang. Bitte entsorgt hier regelmäßig euren Müll, damit wir bei Bedarf den Container wechseln lassen können und nicht der gesamte Müll am Abreisetag wild entsorgt wird. Für die Entsorgung von Holz-/Kohleresten stellen wir eine separate Entlademöglichkeit zur Verfügung.

12) Abreise

Der Check-Out wird am Sonntag ab 9:00 Uhr stattfinden. Ihr könnt euer Auto auf das Gelände holen, wenn eure Sachen komplett eingepackt sind und euer Zeltplatz sauber und frei von Müll hinterlassen wurde. Sammelt bitte auch alle Zeltheringe wieder ein. Die Abnahme des Platzes erfolgt durch die Ordner. Ihr erhaltet eine Einfahrtskarte und könnt dann entsprechend mit dem Fahrzeug auf das Gelände fahren. Ohne Karte keine Zufahrt.

13) Rüstungs- und Waffencheck

Grundsätzlich gilt: Jeder Teilnehmer – ob NSC oder Spieler – ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Dies beinhaltet die selbstständige regelmäßige Überprüfung seiner Rüstungsteile und Polsterwaffen. Ebenso beinhaltet dies, dass er nur Ausrüstung mit sich führt, die den allgemeinen Sicherheitsregeln entsprechen. Hierfür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich und trägt alleinig die Haftungsrisiken. Dies gilt natürlich auch für den Larpkampf und die Teilnahme an den Wettkämpfen: wer nicht sach- und spielgemäß kämpft und so jemanden verletzt ist dafür in der Verantwortung und trägt das Haftungsrisiko.

14) Regelwerk, Kämpfe, Kostüme

Auf unseren Veranstaltungen gibt es kein komplexes Regelwerk. Es wird gespielt nach dem DKWDDK Prinzip und Low-Fantasy. Powerplayer sind nicht erwünscht. Magie ist eine seltene und komplexe Systematik und nur aufwändig über langwierige Rituale möglich (=> wir sind schließlich kein Harry Potter-Con). Wenn ihr euch gut auf unsere Veranstaltungsreihen vorbereiten möchtet, so empfehlen wir euch die Serie „Vikings“. Hier könnt ihr auch geeignete Charakterrollen entnehmen und Kostümvorlagen finden. Ansonsten empfehlen wir euch unser Dunkelsee-Wiki mit Einsteiger-Guides und weiteren Inspirationsquellen:

https://larp-dunkelsee-wiki.notion.site/Dunkelsee-Wiki-a2bb43454e1f4531a1d0dac680da7927

Wir haben auf unserer Veranstaltung keine A-Polizei – uns ist es wichtig, dass ihr euch wohl fühlt, es stimmig ausschaut und ihr mit eurer Ausrüstung in einem der bekannten Filmformate gut als Statisten teilnehmen könntet. Auf unseren Veranstaltungen werden einige Händler anwesend sein, bei denen ihr auch Ausrüstungsgegenstände kaufen könnt. Solltet ihr Hilfe brauchen, so könnt ihr uns gerne auch jederzeit anschreiben und wir helfen euch gerne mit Tipps weiter oder verknüpfen euch mit Gruppen aus eurer Region.

15) Besondere IT-Kennzeichnungen

Auf unseren Veranstaltungen vermeiden wir störende SL-Kennzeichnungen und Telling. Stattdessen werden wir Gürtel-Schärpen tragen und ihr findet kompetente Ansprechpartner für euren Plot in den beiden Orga-Bereichen an der Gedenkstätte und im Gartenhaus der westlichen Wiese). Wenn ihr einen Plot plant, so haltet bitte kurz Rücksprache mit uns und wir werden euch gerne dabei unterstützen.

16) Ruhezeiten

Das Gelände ist fernab der Zivilisation und daher haben wir zum Glück mit Lärmschutz weniger Probleme. Dennoch bitten wir euch zwischen 0:00 und 6:00 Uhr Rücksicht aufeinander zu nehmen und die Lautstärke in diesen Zeiten zu reduzieren. Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Veranstalters (AGB)



§1 Allgemeine Bestimmungen

Vertragspartner sind der Teilnehmer (m/w/d) und die Eventagentur Wunsch-Konzert Yannik Meisel, im Folgenden Veranstalter genannt. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer Liverollenspiel-Veranstaltung (LARP), bei dem jeder Teilnehmer in eine Rolle schlüpft und einen fiktiven Charakter darstellt.



1. Der Teilnehmer ist sich der Besonderheit der Veranstaltung und der damit einhergehenden Risiken bspw. durch Kämpfe mit Polsterwaffen, Geländewanderungen und potentiell belastenden psychischen Situationen im Spiel bewusst.



2. Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem verfügbaren Informationsmaterial hervorgehen, obliegt es dem Teilnehmer im Zweifelsfall beim Veranstalter hierzu weitere Auskünfte einzuholen.



§2 Sicherheit

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine komplette Ausrüstung auch während der Veranstaltung laufend auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen. Dazu zählen insbesondere Rüstungen und alle Arten von Polster-Waffen. Der Teilnehmer verpflichtet sich zudem nach Möglichkeit, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht sicheren Waffen oder Ausrüstung,

sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

2. Der Einsatz, das Mitführen und die Benutzung von Blankwaffen ist grundsätzlich verboten. Eine Missachtung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Solltet ihr stehende Klingen und Essbestecke am Gürtel mitführen achtet bitte darauf, dass diese durchstoßsicher angebracht und verschlossen sind um das Verletzungsrisiko auszuschließen.



3. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.



4. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.



§3 Haftung

1. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören unter anderem Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Veranstaltung beeinflusst wird. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Pandemiegeschehens nicht im geplanten Umfang stattfinden können, bekommen die Teilnehmer (die entsprechend der Eingänge der Buchungen nicht Erscheinen dürfen) ihr Eintrittsgeld rückerstattet.



2. Im Übrigen haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in

Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener

Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

(Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des

Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3. Der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht

haftbar zu machen für Schäden, die durch nicht ermittelbare Dritte verursacht wurden.

4. Für selbstverschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine private

Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.

5. Der Parkplatz der Veranstaltung ist nicht überwacht. Der Veranstalter übernimmt keine

Haftung für Beschädigungen durch dem Veranstalter fremde Dritte. Für Diebstahl wird

nicht gehaftet.



§4 Urheberrecht und Aufzeichnungen

1. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.



2. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und

Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet

oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine

gewerbliche Vermarktung.



3. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.



4. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.



5. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleibt dem Veranstalter vorbehalten.



§5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen wenn er Grund zur Annahme hat, dass diese den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden werden. Hierzu zählt insbesondere das Stören der Veranstaltung, übermäßiger Alkoholkonsum, grob anstößiges Benehmen, Nichtbefolgen von Spielregeln oder Anweisungen des Veranstalters, Begehen von Gesetzesverstößen oder Darstellungen, die dem beabsichtigten Charakter der Veranstaltung grob zuwiderlaufen.



2. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Auf den Kauf von Tickets

sind die Regeln über Fernabsatzverträge gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht



3. Bei Nicht Erscheinen auf der Veranstaltung (egal aus welchen Gründen) kann der

Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet werden.



4. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Mindesteilnehmerzahl von 100 Personen nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.



5. Teilnehmerplätze sind mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar.



§6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus über das Buchungsportal. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine pauschale

Nachbearbeitungsgebühr von Euro 15,- als vereinbart.

2. Die angegebenen Staffelpreise gelten für den Eingang des Teilnehmerbeitrages auf dem

Konto des Veranstalters. Das Datum des Einganges der Anmeldung hat keinen Einfluss auf

den zu zahlenden Betrag.



3. Nach erfolgter Anmeldung ist der fällige Betrag innerhalb von zwei Wochen zu

überweisen.



§7 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Emailadresse, Sonstige Angaben) von Beginn der Anmeldung an in einer

automatisierten Kundendatei geführt werden.



2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können auf unbegrenzte Zeit gespeichert werden. Darüber hinaus werden die vom Teilnehmer eingesandten oder abgegebenen Unterlagen vom Veranstalter einbehalten.



3. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie Zweck der Speicherung.



4. Bei Anmeldung über Google-Dienste wie bspw. Google Forms sind Datenschutzerklärung

und Nutzungsbedingungen von Google zu beachten:

https://policies.google.com/privacy?hl=de.



5. Die Speicherung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland.



§8 Sonstiges

1. Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet. Teilnehmer, die gegen diese Bestimmung verstoßen, werden ohne Erstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung ausgeschlossen.



§9 Salvatorische Klausel

Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrags sowie der AGB bedürfen der

Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des

Veranstalters. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften dieser AGB treten an deren Stelle die

vergleichbare gesetzliche Regelungen. Die Wirksamkeit dieser AGB wird von der Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser AGB nicht berührt.



§10 Gerichtsstand

Gerichtsstand des Vertrages ist Kleve. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stellungnahme zu den im Raum stehenden Vorwürfen und Faktenlage um das Grundstück Graefenthal und die Bewohner der Anlag...
01/12/2022

Stellungnahme zu den im Raum stehenden Vorwürfen und Faktenlage um das Grundstück Graefenthal und die Bewohner der Anlage

Liebe LeserInnen der vorangehenden öffentlichen Diskussion,

wir möchten uns für das Ansprechen der Thematik bedanken und sind sehr froh, dass der Austausch weitestgehend ruhig und sachlich verlaufen ist und auch aus allen Blickwinkeln gesprochen wurde. Die Beiträge waren sehr ausführlich, teilweise in verschiedenen Foren und Privatchats und daher für die interessierten Leser nur noch schwer zu verfolgen.
Daher haben wir alle bekannten, belegbaren Fakten noch einmal übersichtlich zusammengetragen und auch textlich verarbeitet. Die gesammelten öffentlichen Quellen dazu sind im Anhang hinterlegt. Danke an jene, die diese wichtige Vorarbeit übernommen haben. Wir haben uns bewusst bemüht, hier ausschließlich objektive Aspekte aufzunehmen, um Mutmaßungen von beiden Seiten keinen Raum zu gewähren.

Kontext Glaubensgemeinschaft:
· Die Glaubensgemeinschaft ist eine in den Niederlanden eingetragene, gemeinnützige Glaubensgemeinschaft mit einem Ableger in Deutschland (Kloster Graefenthal) und steht in Deutschland unter Verdacht des BVA sektenähnliche Strukturen aufzuweisen (unbestätigter Verdacht!). Der Angeklagte in dem besagten Prozess ist der ursprüngliche Gründer der Glaubensgemeinschaft. Kirchenvorsteherin ist die Theologin Kirsten Smeets. Seit 2012 bewohnt der deutsche Ableger der Glaubensgemeinschaft das Kloster Graefenthal, welches 2017 vom vormaligen Besitzer gekauft wurde. In der Vergangenheit (2008 und 2014) wurden in den Niederlanden gegen in den Niederlanden lebende Mitglieder der Glaubensgemeinschaft Verfahren wegen Gewaltdelikten angestoßen. 2008 endete ein Prozess im Freispruch, 2014 wurde ein Mitglied rechtskräftig verurteilt, weil er ein ehemaliges Mitglied der Glaubensgemeinschaft im Streit erstochen hat. Täter und Opfer lebten in einer Gemeinde in Laren, Nordholland.
Wie viele Mitglieder der Glaubensgemeinschaft in den Niederlanden angehören, ist nicht bekannt. In Deutschland wurden bei den Razzien 54 Personen der Glaubensgemeinschaft zugeordnet.
· Der Vorstand des Fördervereins des Klosters Graefenthal (NICHT Teil der Glaubensgemeinschaft und bereits deutlich länger existent) besteht aus 3 Personen (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender [der in Personalunion auch Geschäftsführer ist], und Schatzmeister), sowie 5 Beisitzer. U.A. ist der Vertreter des Grundstückseigentümers [hier Camiel Engelen] geborener Beisitzer im Vorstand des Fördervereins, um einen Austausch zwischen Förderverein und Eigentümer zu gewährleisten.
· Die ADG-Management Group GmbH ist Eigentümer des Grundstückes. Die Gesellschafter der GmbH setzen sich zusammen aus Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft.
· Der Vertrag zur Nutzung des Geländes durch die Dunkelsee-Orga wurde mit der ADG-Management Group GmbH ausgehandelt. Es wurde ausgemacht, dass die Mieteinnahmen aus der Veranstaltung in die Weiterentwicklung und Erhaltung des Areals und der zum Teil baufälligen Gebäudeteile auf dem Areal fließen. Die Entscheidung über die Sanierung der Gebäude auf dem Areal oblag bisher maßgeblich dem Förderverein (bspw. zuletzt die Sanierung der Remise für 295.000€). So sollten in der ursprünglichen Planung der historische Taubenturm und eine baufällige Dacheindeckung der alten Scheune saniert werden. Die Planung sah perspektivisch vor auf dem Areal ein Larpdorf ähnlich Bogenwald entstehen zu lassen.
Die Wohnhäuser der Glaubensgemeinschaft liegen separat auf einem Teil des Grundstückes, angrenzend an das Spielgelände und werden nicht vom Förderverein instand gehalten. Die Bewohner des Geländes nutzen selbstverständlich ihre privaten Räumlichkeiten im Zeitraum der Veranstaltung normal. Diese Wohngebäude sind separiert und liegen neben dem eigentlichen Spielfeld.
· Camiel Engelen, Geschäftsführer der ADG-Management Group GmbH, hat beim ersten Videodreh 2020 als Marktvogt Camiel teilgenommen. Die Teilnahme diente seitens der Dunkelsee-Orga dazu, das Vertrauen der Vermieter in unsere Leistungsfähigkeit zu stärken. Camiel Engelen ist kein Mitglied der Dunkelsee-Orga und es bestehen auch keine anderweitigen Verflechtungen mit ihm oder anderen Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft.

Stellungnahme zu den Anklagepunkten:
Der Hauptanklagepunkt „schwerer sexueller Missbrauch“ hat sich laut der aufgeführten Quellen in den Jahren 2008 und 2009 in den Niederlanden ereignet. Damals war das Opfer 13 Jahre alt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter mit dem minderjährigen Opfer Geschlechtsverkehr in mindestens 10 Fällen gehabt hat. Dafür wurde der Täter in Deutschland zu 5 Jahren Haft verurteilt. Das Opfer und der Angeklagte lebten bis zur ersten Razzia im Oktober 2020 gemeinsam im Wohngebäude der Glaubensgemeinschaft im Kloster Graefenthal. Das Opfer war als Veranstaltungskauffrau nebenberuflich bei der ADG-Management-Group tätig und hat u.a. die Koordination der Händler auf den internen und externen Veranstaltungen übernommen.
Die weiteren Anklagepunkte „Vergewaltigung“, „Freiheitsberaubung“ und „Körperverletzung“ wurden nicht bestätigt. Für diese Anklagepunkte erfolgte ein Freispruch. Es handelt sich bei dem Täter um einen Einzeltäter. Die Tat hat keinen Bezug zum Veranstaltungsort Kloster Graefenthal. Dazu liegt der Orga auch ein nicht öffentliches Anwaltsschreiben des Herrn Dr. jur. h.c. Deckers vor. Bei den Razzien wurde auch nach Waffen gesucht. Es wurden zwei legale Schreckschusswaffen (Steinschloss-Repliken) gefunden und sichergestellt.

Im Nachgang der Razzia ermittelte das örtliche Jugendamt in enger Kooperation mit dem niederländischen Pendant. Die auf dem Gelände lebenden Kinder wurden eingehend medizinisch auf Missbrauchs-Spuren untersucht und von ausgebildeten Therapeuten befragt. Es ergaben sich keine Indizien, dass es zu Missbrauchshandlungen gekommen ist. In den Niederlanden erfolgte ein Freispruch und die Kinder kamen wieder in die Obhut ihrer Familien.

Zusammengetragene Quellen
Familienrecht einfach erklärt - Autor Michael Langhans: https://familienrecht.activinews.tv/familienpolitik/kinderschutz-oder-genozid-zur-lage-der-religionsfreiheit-in-deutschland-am-beispiel-des-orde-der-tranformanten/
Kleveblog – Autor rd: https://www.kleveblog.de/orden-der-transformanten-grosseinsatz-der-polizei-auf-gut-graefenthal-selbsternannter-prophet-festgenommen-verdacht-der-freiheitsberaubung/
Spiegel: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kleve-selbsternannter-prophet-in-missbrauchsprozess-zu-fuenf-jahren-haft-verurteilt-a-c9724e4e-ba07-412e-a401-4b2603ba0f8f
RP vom 22.10.20: https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/goch-haftbefehl-gegen-propheten-von-graefenthal-erlassen_aid-54183389?fbclid=IwAR0EO2e0005Ravw2gTWxPbQxo9prHueQGbFOx2e2dCZ-nnNPprHNpI599l4
RP vom 10.06.21: https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/sekte-in-grafenthal-prozess-gegen-prophet-von-goch-beginnt_aid-59208211?fbclid=IwAR3Ao9etY4DW5N6gaKhr5G492XaAR8ny_3A7Srh9IIjp6AOHuUaiGWQxqg8
RP vom 30.12.21: https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/prozess-in-kleve-prophet-von-goch-zu-fuenf-jahren-haft-verurteilt_aid-64962509?fbclid=IwAR0lq4igIexm-Gr5-bB2W6zryRM88IvN9BbRQuYookLdQUoFJCMXoySH0WQ
RP vom 13.01.22: https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/verteidigung-legt-revision-im-graefenthal-prozess-ein_aid-65283741?fbclid=IwAR3rt1inyn2jtzctKwVNrC--TH6M1oU7oD-ksgEUMOw4eF7keny1TXWeKvQ
RP vom 16.04.22: https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/goch-die-fuehrungen-durch-graefenthal-sind-zurueck_aid-68094617?fbclid=IwAR1tZbB3DwJVvkYXf1JIIKJOhCE2MgKOMKm98OB_jNv7jQSBM_fO5STw82w
RP vom 22.06.22: https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/stadt-infos/kuenftig-wird-der-foerderverein-kloster-graefenthal-weniger-vor-ort-aktiv-sein_aid-71681369?fbclid=IwAR2B9FAUySxIWSSawUZ9Fng2iqGZQU3QLNFlVDtPT-zb7Gc41ksY8ESiNBE
SZ vom 16.06.21: https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-goch-kindesmissbrauch-in-sekte-prophet-steht-vor-gericht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210616-99-10998?fbclid=IwAR2W2-ti_ms-lOs8DMmRhklyE0405FvhylaK1XHiez48JmvPr9_QkLCx1_Q
Förderprojekte des Fördervereins: https://kloster-graefenthal.de/forderverein/forderprojekte/?fbclid=IwAR2SzL2PkCf0za70-vJyk_EHxZc0KW8IOpe5n70rNnmIrqTn4Re-xCiU5iY
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Orde_der_Transformanten
Kirchenvorsteherin Kirsten Smeets https://www.kirstensmeets.nl/

Fazit:
Bei der Tat, welche unstrittig ist, handelt es sich um die Tat einer Einzelperson, die in den Jahren 2008 und 2009 in den Niederlanden stattgefunden hat. Der Täter und das Opfer lebten anschließend 11 Jahre bis zur Razzia in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen.
Mit dem Kloster Graefenthal und den dort lebenden Mitgliedern der Ordensgemeinschaft hat dieser Vorfall nichts zu tun. Das Gericht hat geklärt, dass hier keinerlei Straftaten vorlagen - somit sind auch die Vorwürfe, dass die dortigen Bewohner “weggeschaut” haben, eine mutwillige, diffamierende Unterstellung falscher Tatsachen.
Eine anfänglich stark überspitzte Version mit vielen Unterstellungen und falschen Vorwürfen wurde auf Facebook ausschweifend und sehr einseitig vorgestellt und diskutiert. Die Leser haben nun die Möglichkeit, anhand der zusammengestellten Quellen und der objektiven Sammlung von belegbaren Tatsachen sich eine eigene Meinung zu bilden.
Meinungen sind oftmals verschieden und daher möchten wir uns ebenso bei allen Beteiligten auch für deeskalierendes und sachliches Verhalten bedanken.
Wir sind aktuell mit allen beteiligten Parteien in Gesprächen und sind auch offen für einen sachlichen Austausch mit den LeserInnen. Sollte noch Klärungsbedarf bestehen, so stehen wir gerne zur Verfügung. Fragenden Menschen kann geholfen werden und es vermeidet Missverständnisse.

Vielen Dank,

eure Dunkelsee-Orga

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18/11/2022

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Alt, müde und des Kämpfens überdrüssig? Doch nur solange es keine Zwischenfälle gibt, denn das immer wache Auge von Bjarki dem Berserker Bärenbrust liegt auf...

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02/11/2022

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20/04/2022

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Die Kirche des Gallus Sanctus hat mit Ordinarius Vater Jakob vom Mühlenberg den Wiederaufbau der örtlichen Anbetungsstätte in Dunkelsee übernommen und betreu...

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30/03/2022

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Unter der Führung von Hauptmann Heinrich von Tauenburg beginnt der Wiederaufbau von Dunkelsee. Nichts entgeht seinen wachsamen Augen. Denn nur mit strenger D...

11/03/2022

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