Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michael Weiß Veranstaltungstechnik
1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Vermietungen und
sonstige Rechtsgeschäfte, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen worden
sind. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen immer der Schriftform und unsere
Zustimmung. Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand Berlin, s
ofern der Vertragspartner Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Bestellungen bedürfen stets der Schriftform. Katalogabbildungen Darstellungen im Internet
und in Preislisten sind unverbindlich. Michael Weiß Veranstaltungstechnik ist bemüht Druck-,
Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die
Berichtigung vor. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und
Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor. Die Homepage von Michael Weiß Veranstaltungstechnik ist eine reine Informationsplattform. Nach Erhalt einer Anfrage erstellt Michael Weiß Veranstaltungstechnik ein individuelles
Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten Angebotes durch den
Vertragspartner im Angebotszeitraum zustande. Soweit abweichend von dem, dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebot,
Mehrleistungen durch Michael Weiß Veranstaltungstechnik erbracht werden, werden diese
zusätzlich in Rechnung gestellt. Michael Weiß Veranstaltungstechnik wird den Vertragspartner
über entsprechende Mehrarbeit bzw. Mehrkosten informieren, sobald sie entstehen oder
angefragt werden. Mit der Entgegennahme der jeweiligen Mietsache bestätigt der Vertragspartner, mit dem
Umgang der Mietsache vertraut zu sein.
3. Annullierung der Bestellung durch den Vertragspartner
BIS zu einem Gesamtauftragswert von 300 Euro netto hat der Kunde die Möglichkeit ohne
Angabe von Gründen, bis 3 Werktage (Wochenenden und Feiertrage ausgenommen) vor
Mietbeginn, ohne Gebühren für die Stornierung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt eine
Stornierung durch den Kunden innerhalb von 3 Werktagen vor Mietbeginn ein, wird eine
Gebühr in Höhe von 100% des Mietpreises fällig. Liegt der gesamte Auftragswert ÜBER
300Euro kann bis 7 Werktage vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden.
4. Mietzeit Die Mietzeit wird nach vollständigen Tagen berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim
Vertragspartner bzw. bei Abholung durch den Vertragspartner bei Michael Weiß
Veranstaltungstechnik. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten
Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Ist die Rückgabe
durch den Vertragspartner bei Michael Weiß Veranstaltungstechnik bis zum vereinbarten
Zeitpunkt nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Ist, sofern Abholung
vereinbart ist, die Abholung beim Vertragspartner aus Verschulden des Mieters nicht möglich,
verlängert sich die Mietzeit entsprechend kostenpflichtig. Anlieferungen und Abholungen
erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00
Uhr.
4. Preise, Kaution und Bezahlung
Alle Preise sind freibleibend; sie gelten ab unserem Lager in Berlin. Preise von Michael Weiß
Veranstaltungstechnik verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro,
Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich, falls
nicht anders vereinbart, ab Lager Berlin (Erfüllungsort). Kosten für Transport/Lieferung und
Transportversicherung/ eventuell zusätzlich vereinbarte Versicherungen /Spesen gehen zu
Lasten des Vertragspartners. Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung
von Einwegmaterial. Sollte der Transport/Lieferung gewünscht sein, muss dies vom
Vertragspartner erklärt werden. Dann werden die Transport- und/oder Versandkosten im
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michael Weiß Veranstaltungstechnik
Angebot ausdrücklich aufgeführt. Michael Weiß Veranstaltungstechnik behält sich vor zusätzlich zur vereinbarten Vergütung
Kautionen zu erheben. Kautionen werden dem Vertragspartner nach Wiedereingang der
Geräte, inklusive allen Zubehörs, in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter
Rückgabe der Geräte (§ 4 der AGB) wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der
gültigen Preise von Michael Weiß Veranstaltungstechnik von der Kaution einbehalten.
Übersteigende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem
Vertragspartner erstattet. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung bei Übergabe oder Lieferung
der Ware/Mietsache in bar. Wir behalten uns Vorauskasse vor. Nach Absprache und schriftlicher
Bestätigung durch Michael Weiß Veranstaltungstechnik ist die Zahlung nach
Rechnungsempfang per Banküberweisung möglich. Alle dabei übertragenen Daten unterliegen
dem Datenschutz. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht,
Aufrechnungen sind nicht erlaubt.
5. Lieferung und Lieferfristen
Lieferungen erfolgen, sofern Lieferung vereinbart wurde, es aber nicht anders vereinbart
wurde, zu ebener Erde bis hinter die erste verschließbare Tür. Die Lieferungen sind von dem
Vertragspartner zu übernehmen, unverzüglich auf Richtigkeit, Mangelfreiheit und
Vollständigkeit zu prüfen und gegen zu zeichnen. Fehlteile und Beschädigungen müssen sofort
nach Feststellen gemeldet werden und Michael Weiß Veranstaltungstechnik ist jederzeit
bemüht, Ersatzgeräte beizubringen oder andere Abhilfe zu schaffen. Lieferungen, die nicht von von Michael Weiß Veranstaltungstechnik veranlasst werden, erfolgen
stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, unfrei ab unserem Lager in Berlin. Schadensersatz bei Lieferverzug kann bei durch Michel Weiß Veranstaltungstechnik
veranlassten Transporten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden.
6. Montage
Montageleistungen werden von uns nur auf Wunsch und nach Absprache mit dem Auftraggeber
und im Rahmen unserer rechtlichen und fachlichen Qualifikation durchgeführt. Eine Haftung für
Montagearbeiten, die nicht durch unsere Mitarbeiter durchgeführt wurden, ist ausgeschlossen. Montagearbeiten die durch Michael Weiß Veranstaltungstechnik durchgeführt werden,
verändern nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs für Verlust und Beschädigung der
Ware/Mietsache (vgl. Insbesondere entsteht durch Montagearbeiten für Michael Weiß
Veranstaltungstechnik keine Sicherungspflicht bezüglich der Ware/Mietsache gegen Diebstahl
bzw. den unerlaubten Zugriff Dritter.
7. Behandlung von Mietgut
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß
und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen, egal
ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin,
die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den
Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist der
Vertragspartner verpflichtet, das Mietgut im Zustand der Übergabe zur Abholung bereit zu
stellen.
8. Rücknahme des Mietgutes
Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand
im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums spätestens am
letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch
auf alle defekten Mietgegenstände. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren
aller Mietgegenstände im Lager des Vermieters abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält
der Kunde eine Empfangsbestätigung. Der Vermieter behält sich die eingehende Prüfung der