10/06/2021
Wir können endlich freudige Nachrichten überbringen.
Absofort ist im Kreis hef rof alles weiter gelockert wurden und wir dürfen unsere Anlage wieder vermieten.
Das beste daran ist wir haben eine nagelneue Anlage zusammengestellt die auf Ihren ersten Einsatz wartet bei euch.
+++ Lockerungen im Kreisgebiet: Konfirmations- und Kommunionsfeiern in Bürgerhäusern wieder möglich - Public Viewing zur EM unter Auflagen durchführbar +++ 🥳 ⚽️ 🍺
Mit Blick auf den insgesamt rückläufigen Corona-Inzidenzwert im Landkreis haben sich Vertreter der Kreisverwaltung und die 20 Bürgermeister auf weitere vorsichtige Lockerungen geeinigt. Grundsätzlich können die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser in den Kommunen jetzt wieder für Konfirmations- und Kommunionsfeiern angemietet werden. „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die geltenden Landesregelungen haben die gemeinsam getroffene Entscheidung bedingt“, sagt Harald Preßmann als Sprecher der Bürgermeister.
Grundsätzlich müssen bei den Feiern, die jetzt wieder in öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden dürfen, aber wichtige Eckpunkte eingehalten werden, um neue Infektionscluster zu vermeiden. Dazu gehört:
‼️Strikte Befolgung eines umfassenden Hygienekonzepts
‼️Eine Begrenzung auf maximal 100 (ungeimpfte) Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
‼️Alle anwesenden Personen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen können.
‼️Es gelten die üblichen Abstands- und Hygienevorgaben (inkl. Lüften und Zugangskontrollen), eine genaue Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) muss gewährleistet sein.
Wer eine Veranstaltung anmeldet, trägt hierfür die Verantwortung sowie die Aufsicht über die Einhaltung aller Regeln. Vor der Vermietung entsprechender Räumlichkeiten durch die Kommune behalten sich die Kommunen eine genaue Prüfung der Einzelsituation vor. Über sonstige Öffnungen sowie Familienfeiern in kommunalen Räumlichkeiten (zB. Hochzeiten und runde Geburtstage) soll nach jetzigem Stand Ende Juni verhandelt werden.
▶ Fußball-EM startet: Public Viewing unter Auflagen möglich
Kurz vor Beginn der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft gibt es außerdem ein Update in Sachen Public Viewing: Weiterhin sollen die Sportlerheime im Landkreis grundsätzlich geschlossen bleiben – unter Auflagen wird das gemeinschaftliche Schauen der Fußballspiele im Rahmen der EM unter Federführung des jeweiligen Vereins aber möglich sein. Hierfür können zum Beispiel die Außenbereiche der heimischen Sportlerheime genutzt werden.
‼️Der Fachdienst Ordnung & Gewerbe der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die gewerbliche Abgabe von zum Beispiel Getränken der jeweiligen Kommune angezeigt werden muss. Neben Kontaktdatenerfassung herrscht für Zuschauerinnen und Zuschauer eine Sitzplatzpflicht mit Bedienungszwang (nur Abgabe von Getränken in Flaschen). Gäste der Außenbereiche dürfen während der Veranstaltung Ihre Plätze nicht verlassen und maximal in Zehnergruppen zusammensitzen.
Hier gelangt ihr zur Pressemitteilung in voller Länge: 👇
https://www.hef-rof.de/presse/nachrichten-archiv/1992-konfirmation-feiern-und-public-viewing-zur-em-das-gilt-im-landkreis