14/04/2021
+++ Statement zu Anpassungen im Infektionsschutzgesetz +++
Namensgebung... Das hat die Politik echt nicht drauf. Novemberhilfe im Mai?
Neustarthilfe ohne Neustartperspektive.
Überbrückungshilfen ohne Anbaustellen, wo die Brücken enden könnten.
Ein Lockdown Light von gewichtigen Politikern.
Ein Wellenbrecher-Lockdown ohne ans Meer zu dürfen.
Aber für einen harten Lockdown sind alle zu weich, die da was zu entscheiden haben.
Daher machen wir jetzt seit 13 Monaten lustig einen Parabelflug.
Ich bin mir sicher, wir finden viele kreative Namen, die die Lockdowns mit unserer Situation treffender beschrieben.
Dann passt wenigsten die Namensgebung endlich.
Jetzt heißt die neueste Kreation der Regierung "Bundesnotbremse".
Und wieder sitze ich hier während sich mir unweigerlich der Begriff "Kompetenz-Lockdown" aufzwingt.
Denn meines Erachtens haben wir, wie sehr deutlich seit Anfang 2020 zu sehen, Nichts anderes von der Politik zu vermelden.
Ein harter Lockdown ist längst überfällig. Eigentlich schon zu spät. So nahm man seit einigen Tagen an, es würde nun eine Wendung geben.
Aber schon der Entwurf zu den angedachten Änderungen und Anpassungen im Infektionsschutzgesetz, zeigte deutlich, dass es diese Regierung nebst allen Protagonisten immer noch nicht begriffen habt, was Sinn und Verstand ist.
Ich möchte mich jetzt garnicht über jeden einzelnen Punkt des Gesamtkonstrukts auslassen, aber dennoch auf einige Punkte näher eingehen.
Beispielsweise erschließt es sich mir nicht, wie man pauschalisierte Maßnahmen und Auflagen, rein aufgrund von Inzidenzwerten machen kann und diese dann auch noch ohne eine zeitliche Begrenzung, oder weitere Staffelung unterhalb von einem Inzidenzwert von 50 machen darf.
So wird zwar ab einer Inzidenz von 100 abwärts, das jeweilige Land wieder bevollmächtigt, mehr Einfluss zu nehmen, aber gleichzeitig auch wieder nicht. Es heißt nur Landesregelungen. Die Regeln sind aber schon vorgegeben, offensichtlich nur individuelle Minimalanpassungen gewünscht.
Es gibt dort also 2 Staffelungen. Die 1. ab einer Inzidenz von 100 und die 2. mit einer Inszidenz von 50. Und jetzt wird es interessant!
Für die Kultur, unser einziger Anhaltspunkt wozu wir zählen könnten, gilt Folgendes:
- Liegt die Inzidenz zwischen 100-200, sowie über 200 -> Alles verboten! (Bundesregelung über das Infektionsschutzgesetz)
- Liegt die Inzidenz zwischen 50-100 -> Geöffnet (mit Termin+Doku) Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten.
Erst ab 14 Tage nach einer Inzidenz unter 100 (mit Test) öffnen Theater, Konzert- und Opernhäuser, sowie Kinos. (Landesregelungen nach Beschlüssen) Hier können folglich auch die Teilnehmerzahlen nach Ermessen beschränkt werden.
-Liegt die Inzidenz nun unter 50 -> Geöffnet (ohne Termin und Doku-Auflage) Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten.
Erst wenn der Inzidenzwert 14 Tage unter 50 liegt, kommen Theater, Konzert- und Opernhäuser auch ohne Test aus.
ACHTUNG jetzt wird es komisch!
Liegt der Inzidenzwert nun min. 28 Tage unter 50 können Freizeitveranstaltungen im Außenbereich wieder stattfinden ABER nur mit MAX. 50 Teilnehmenden!
Die Außengastro darf im Übrigen wieder öffnen, sobald der Inzidenzwert 14 Tage unter 50 bleibt.
Eine weitere Staffelung nach dem 50er-Wert gibt es nicht. Ebenso keine Angabe dazu, wann alle Maßnahmen enden würden. Theoretisch werden wir bestenfalls, sofern die Pandemie in der Griff zu kriegen ist, anschließend immer unter dem Wert verweilen. Viele Dinge sind unter dem Wert aber weiterhin beschränkt. Kund*innen/m², Teilnehmer bei Freizeitveranstaltungen im Außenbereich, Messen und anderes sind garnicht erwähnt, etc..
Und so zieht sich dieser Beschluss-Bundes-Notbremsen-Erguss fort. Ungeachtet dessen, dass Aerosolforscher sehr deutlich nochmal klar gemacht haben, dass draußen besser als drinnen ist. Ungeachtet dessen, dass oftmals mit zweierlei Maß in ein und dem selben Dokument gemessen wird.
Ungeachtet dessen, dass es weder mit einem harten Lockdown zu tun hat, noch damit dass etwas einheitlich sein sollte, weil ja nun mal die Länder eigene Regelungen treffen können.
Das Chaos wird am Ende wohl wieder perfekt. Selbst jetzt wo gewisse Vorgaben gemacht wurden.
Und last but not least:
Wieder einmal vollkommen ungeachtet dessen, dass auch eine Regierung die Konsequenzen für ihr Handeln zu tragen hat.
Denn wieder enthält dieser Beschluss Nichts zu Entschädigung für die Wirtschaft und deren Unternehmern, zu Künstlern oder Freiberuflern!
Wenn wir vom Infektionsschutzgesetz reden, dann müssen auch hier Anpassungen erfolgen, für die, denen als Nicht-Gefährder im Zuge der Infektions-Profilaxe indirekt die Ausübung ihres Berufs versagt wird.
Wie hier beispielsweise für die Betroffenen der Veranstaltungswirtschaft. Die Betriebe sind nicht per Verordnung geschlossen worden, ihrer Arbeit können sie aber faktisch seit über 13 Monaten nicht nachkommen und so weder Umsätze noch Einkommen erzielen.
Sie sind im Dauer-Lockown!
Die angebotenen Wirtschaftshilfen, inkl. ALG II, greifen nicht, sind unzureichend und kommen dann auch noch zu spät. Es ist quasi eine Enteignung.
Wenn Menschen zum Schutz der Bevölkerung von der Regierung "arbeitslos" gesetzt werden, damit unmittelbar ihre Existenzen akut gefährdet werden, dann MUSS das entschädigt werden! Wir reden hier von Infektionsprofilaxe.
Hoffentlich zieht der Bundesrat diesmal die "Notbremse"!
Wir fordern daher eine entsprechende, und für die gesamte Zeit der Einschänkungen innerhalb der Pandemie, rückwirkend eine entsprechende Anpassung des Infektionsschutzgesetz, damit auch die Verhinderung der Ausübung von beruflichen Tätigkeiten entsprächend entschädigt wird.
Zeitgleich braucht es Perspektiven. Ein Enddatum für diese Einschränkungen muss her. Es benötigt Verlässlichkeit und keine Lippenbekenntnisse mehr.
Daher fordern wir weiter, ein Ende aller Einschränkungen, die unsere Berufsausübung reglementieren, zum Stichtag 21.09.2021. Dem Zeitpunkt, wo laut Fr. Merkel allen Bürgern ein Impfangebot unterbreitet wurde. Die restriktiven Maßnahmen müssen allerspätestens ab da enden und damit eine Planungssicherheit für Betroffene, wie denen der Veranstaltungswirtschaft geschaffen werden.
Zudem bedarf es endlich einer Ausfallversicherung für alle Veranstaltungsarten, welche ab dem 21.09.2021 stattfinden sollen, für den Fall dessen, dass es doch wieder zu Verschiebungen oder Absagen dieser Veranstaltungen kommen sollte, aufgrund von Regierungsmaßnahmen.
Das geht auch in anderen Ländern, die unterdessen ihrer Verantwortung dort gerecht werden!
Sandra Beckmann
Initiative für die Veranstaltungswirtschaft
AlarmstufeRot - Initiativen & Verbände der Veranstaltungswirtschaft
Bundesregierung
Bundeskanzleramt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Olaf Scholz
Helge Braun
Peter Altmaier
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
SPD-Fraktion im Bundestag
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
FDP Fraktion Bundestag
Reuters
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