23/11/2023
Wer sich schonmal gefragt hat, wie ein Makler sein Geld verdient, bekommt hier eine Antwort!
Die Maklerprovision - auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt - ist die Zahlung, die der Makler nach der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie erhält. Bei der Beauftragung eines Maklers fallen in der Regel keine weiteren Kosten für den Makler selbst an, sondern erst, wenn zwischen dem Käufer / dem Verkäufer und dem Makler ein Maklervertrag vereinbart wurde, der Makler eine Leistung erbracht hat und ein abgeschlossener Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Die Höhe der Maklerprovision hängt vom Bundesland ab - je nach Region variiert die Höhe der Maklerprovision zwischen 4,16% des Immobilienpreises bis zu 7,14%. Wichtig hierbei: die Höhe der Maklerprovision ist frei verhandelbar, darf aber die gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten!
Zudem kommt es auf das Modell der Provision an.
Bei der Außenprovision wird die Maklercourtage allein zwischen dem Makler und dem Käufer verrechnet. Hier wird der prozentuale Anteil im Exposé der Immobilie ausgewiesen. Bei der Innenprovision übernimmt hingegen der Verkäufer der Immobilie die Maklerprovision, welche im Maklervertrag geregelt wird. Aber auch eine geteilte Provision ist möglich - bei einer vereinbarten Doppelprovision schließt der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag um jeweils die Hälfte der vereinbarten Maklerkosten ab. Eine Alternative bietet die Abwälzung: hierbei tritt der Verkäufer in Vorkasse und kann anschließend einen Anteil der Maklerkosten vom Käufer der Immobilie zurückfordern. Auch dabei ist darauf zu achten, dass die Höhe der Rückforderung nicht mehr als die Hälfte der Maklerkosten beträgt!
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen und haben Fragen zur Maklerprovision? Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten!
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