01/09/2020
Update vom 28.8.2020 zu den Corona-Maßnahmen in Bezug auf Veranstaltungen, Events, im Überblick - Welche Regeln in den Bundesländern gelten
Die Corona Regeln sind Ländersache. Viele werden gelockert, manche aber auch verschärft. Wie sieht es in Ihrem Bundesland aus? Was ist erlaubt? Was verboten? Ein Überblick.
In den Bundesländern:
Baden-Württemberg: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen sind seit Anfang August erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben allerdings bis Ende Oktober verboten.
Bayern: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien.
Und die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten.
Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen - das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen.
Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen.
Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.
Berlin: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1.000 erhöht, seit Anfang August sind 500 Menschen erlaubt.
Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1.000 und vom 1. September an bis zu 5.000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private und familiäre Veranstaltungen.
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