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15/08/2024

Auch wir Anwälte arbeiten bereits mit Künstlicher Intelligenz, man glaubt es kaum. Die KI ist noch nicht soweit, eigenständigen einen Vertrag vollständig zu formulieren, aber sie kann bei gewissen Fragestellungen schon gute Ideen bzw. Ansätze liefern.
Gerade eben habe ich eine konkrete Frage gestellt und bat um eine juristische Antwort mit Zitierung von entsprechenden Urteilen. Eine ausführliche Antwort hatte ich dann auch erhalten, sowie - wie erwünscht - zwei Gerichtsentscheidungen mit Namen der Gerichte, Urteilsdatum und den Aktenzeichen.
Ich hatte dann in unseren Datenbanken nach diesen beiden Urteilen gesucht, und nichts gefunden.
Also wieder meine Frage an die KI: nenne mir bitte die Fundstellen zu diesen Urteilen, ich finde sie nicht im Internet.
Antwort: "Die genannten Entscheidungen (###x) waren fiktiv, um den rechtlichen Kontext zu veranschaulichen und dienen nur als hypothetische Beispiele. Sie sind nicht reale Urteile, die du im Internet finden könntest."
Also: Immer schön kontrollieren. Das gilt übrigens genauso bei Aussagen von Menschen: Die darf man auch nicht komplett ungeprüft übernehmen - egal ob Menschen oder KI der Ursprung ist: Wenn ich mir am Ende die Aussagen zu eigen mache, hafte ich für ihre Richtigkeit.

05/08/2024

❓ Was haben Aufsichtspersonen bei technisch schwierigen fliegenden Bauten und Arbeitnehmer, die Werbetexte mittels Künstlicher Intelligenz erstellen, (hoffentlich) gemeinsam? ❓❓ (Auflösung folgt; Tipps gerne in die Kommentare oder per Mail)

Die neue KI-Verordnung (die teilweise auch für Nutzer gilt), Anforderungen an barrierefreie Webseiten, die neue E-Rechnu...
31/07/2024

Die neue KI-Verordnung (die teilweise auch für Nutzer gilt), Anforderungen an barrierefreie Webseiten, die neue E-Rechnung... In unserem kostenfreien Webinar am 13. August erklären wir, wer von diesen neuen Regelwerken betroffen ist, ab wann sie gelten und wer was tun muss: https://pretix.eu/eventfaq

30/07/2024

Ein Blick hinter die Kulissen (m)einer Anwaltskanzlei:
Ein Gericht hat ein Urteil gefällt. Gilt dieses Urteil nun immer und überall?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a.:
1.) Hat das Gericht eine Rechtsfrage entschieden, oder nur einen spezifischen Sachverhalt? Ein Beispiel: Ging es um die Verletzung der Verkehrssicherung, nachdem ein Besucher über ein Kabel gestolpert ist, kommt es maßgeblich auf die örtlichen Begebenheiten an. Ein solches Urteil kann man also nicht ohne weiteres für andere Örtlichkeiten kopieren.
Oftmals machen kleine Details (hell, dunkel, überraschend, bergab, bergauf, Untergrund, Wetter...) einen wichtigen Unterschied.
2.) In welcher Instanz wurde entschieden? Es macht ein Unterschied, ob "nur" ein Amtsgericht entschieden hat, oder der Bundesgerichtshof oder gar der Europäische Gerichtshof. Das bedeutet aber nicht, dass Urteile von Amtsgerichten nichts "wert" seien. Denn maßgeblich ist, wie ich als Rechtsanwalt die Begründung des Amtsgericht bewerte: Halte ich die Begründung für richtig und schlüssig, wäre es ja fatal, dieses Urteil zu ignorieren. 3.) Auch ein unterinstanzliches Urteil kann neue Trends setzen, und zu einem Umdenken bei den Obergerichten führen. Juristen sprechen gerne von "ständiger Rechtsprechung", d.h. alle Gerichte entscheiden die Frage XY immer gleich, insbesondere, wenn auch der Bundesgerichtshof das mal so entschieden hat. So verfestigt sich irgendwann eine richterliche Meinung. Aber diese muss ja aber nicht auf Ewigkeiten richtig sein: D.h. es kann durchaus passieren, dass plötzlich ein Richter einen neuen Einfall hat, und immer mehr Gerichte schließen sich dann dieser neuen Meinung an. Das passiert bspw. bei AGB-Klauseln: Jahrzehntelang wird eine Klausel als korrekt durchgewunken, bis mal ein Gericht anfängt, an der Wirksamkeit zu zweifeln.
4.) Idealerweise kennt man als Rechtsanwalt diese Tendenzen bzw. auch die Diskussionen in der Rechtswissenschaft: Es gibt bspw. Urteile, die werden von der Rechtsliteratur (das sind bspw. Uniprofessoren oder andere Anwälte, die sich zu den Urteilen äußern) für gut befunden, andere Urteile werden in der Luft zerrissen; bei letzteren ist natürlich die Wahrscheinlichkeit größer, dass auch Gerichte irgendwann Zweifel bekommen. Dann liest man ggf. in einem Rechtskommentar oder Urteil den berühmten Satz: "An der bisherigen Rechtsaufassung wird nicht mehr festgehalten."
5.) Relevant ist schließlich auch, welches Gericht für den eigenen Rechtsstreit zuständig wäre. Wenn ich also einen Sachverhalt habe, der von einem Gericht in Berlin entschieden würde, ist ein Urteil aus Köln weniger relevant als Urteile aus Berlin. D.h. wenn ich mit "meinem" Fall vor dem Landgericht Berlin landen würde, und das Landgericht Berlin (vielleicht sogar die gleiche Kammer innerhalb des Landgerichts) die Rechtsfragen meines Falls bereits in der Vergangenheit mehrfach so oder so entschieden hat, dann muss ich eher davon ausgehen, dass das Landgericht Berlin meinen Fall auch so entscheiden würde. Man darf sich dann auch nicht der Illusion hingeben, man könne "einfach mal so" eine langjährige Spruchpraxis eines Gerichts verändern, nur weil der Herr Anwalt aus Karlsruhe hustet.
Also: Ein Teil meiner Arbeit als Rechtsanwalt besteht darin, möglichst passende Urteile zu finden und sie (nachdem ich sie gelesen und inhaltlich verstanden habe) richtig einzuordnen; und zu überlegen, inwieweit wesentliche Aspekte "meines" Falls vielleicht doch vergleichbar sind.

26/01/2024

Am Dienstag, 30. Januar, gibt es unser erstes Webinar in 2024! Wir erklären, wie man rechtlich richtig reagiert, wenn es bei der Planung, bei Aufbau oder während der Veranstaltung Probleme gibt. Gibt es Fristen? Wer muss was beweisen? Was muss man alles machen, um das Problem zu beseitigen? Wer bezahlt den Aufwand? Diese und andere Fragen besprechen wir am 30.01.2024 zwischen 10 und 11 Uhr, die Teilnahme ist kostenfrei. Anmelden kann man sich hier: https://pretix.eu/eventfaq/reaktion/

Nach langer Pause sind wir mal wieder auch bei FB... :-) Juhu. Und wir starten gleich mit einem Hinweis auf unseren aktu...
26/01/2024

Nach langer Pause sind wir mal wieder auch bei FB... :-) Juhu.
Und wir starten gleich mit einem Hinweis auf unseren aktuellen Beitrag zur Scheinselbständigkeit. Das Thema wird in der Branche vielfach immer noch unterschätzt... was ich oft höre: "Nein, wir beauftragen keine Scheinselbständigen!". Meine Nachfrage: "Beauftragt Ihr Freie Mitarbeiter?" Die Antwort: "Ja." ...
In unserem aktuellen Beitrag setzen wir uns etwas vertiefter mit dem Kriterium des Betriebs- bzw. Unternehmensrisikos auseinander. Fehlt das beim Freelancer, kann Scheinselbständigkeit vorliegen.

Die Scheinselbständigkeit hängt wie ein Damoklesschwert über dem Auftraggeber. In diesem Beitrag schauen wir uns ein Indiz genauer an, nämlich das Unternehmerrisiko.

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