24/06/2023
Wir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. Supermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie – warum sollten wir dabei wieder steuerlich benachteiligt werden?
Denn: Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19% zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7% erhoben werden. Für die Zukunftssicherung der Restaurants und Wirtshäuser ist es von zentraler Bedeutung, dass für Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, dauerhaft 7% Mehrwertsteuer gelten.
Deshalb: 7% Mehrwertsteuer auf Speisenmüssen bleiben, damit wir erhalten, was unser Land lebenswert und liebenswert macht.
Mehr Informationen: https://www.dehoga-bundesverband.de/7-auf-speisen-sichern/