20/12/2022
Türchen Nr 20
Braucht jemand eine neue Brille?
Dann lasst euch die Chance auf den 100€-Gutschein von Optik Werner nicht entgehen.
Um in den Lostopf zu hüpfen:
1. Seite der Rosbacher Werbegemeinschaft liken
2. Beitrag liken
3. kommentiert, was es bei euch an Heiligabend zu Essen gibt
Teilnahmebedingungen:
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite der Rosbacher Werbegemeinschaft e.V.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist Rosbacher Werbegemeinschaft e.V., Christoph Witte, Rathausstraße 28, 51570 Windeck.
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie
1. die Seite „Rosbacher Werbegemeinschaft e.V.“ liken
2. die Seite des Unternehmen, das den Gewinn zur Verfügung stellt liken
3. Gewinnspiel-Beitrag liken oder kommentieren
4. und diese Bewertung jedenfalls bis zur Auswahl der Gewinner belassen.
(4) Die Teilnahme ist bis zum Ende des jeweiligen Tages um 23:59 Uhr möglich.
(5) Der/die Gewinner/in wird per Los ermittelt und auf der Seite der Rosbacher Werbegemeinschaft e.V. veröffentlicht. Eine Rückmeldung des/der Gewinners/Gewinnerin muss innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe erfolgen, sonst wird ein/e neue/r Gewinner/in ermittelt.
3. Gewinn
Der Gewinn wird auf dem zum Post dazugehörigen Bild dargestellt und beschrieben. Änderungen bleiben dem zur verfügungstellenden Unternehmen vorbehalten.