13/09/2022
Hoffentlich habt ihr euch den 31. schon im Kalender markiert, denn dieses Jahr haben wir uns etwas neues für euch ausgedacht. Wir verlosen an fünf glückliche Gewinner einen 20€ Verzehrgutschein für unsere Halloween-Party und einen von 3 Liegestühle von unserem Sponsor Drinks -and-More. Dafür müsst ihr lediglich drei kleine Schritte befolgen:
Ihr müsst die folgende Dinge auf unseren Instagram-Post tun, ansonsten seid ihr nicht beim Gewinnspiel dabei
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Die Gewinner geben wir hier am 30.10 bekannt. Den Gutschein erhaltet ihr dann direkt an der Abendkasse. Die Liegestühle könnt ihr im Nachhinein abholen.
Es warten noch weitere coole Aktionen auf auch als, Stay tuned ;-)
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Das Gewinnspiel wird veranstaltet durch die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart. Haußmannstraße 46, 70190 Stuttgart.
1. Registrierung/Teilnahme: Für die Teilnahme an der Ziehung muss die Seite „villhaussmannstrassee“ abonniert werden, dass Bild mit dem Gewinnspiel mit einem Like versehen werden sowie fünf Freunde in der Kommentarsektion unter dem Bild verlinkt werden. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigte: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in Deutschland wohnen und zum Startzeitpunkt des Gewinnspiels das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme: Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.
4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist: Die Teilnahme ist vom 13.09.2022. bis einschließlich dem 29. Oktober 2022 möglich. Die Teilnahmefrist beginnt am Starttag um 00:01 Uhr des Tages und endet am 29. Oktober um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird per Zufallsziehung ermittelt.
5. Gewinn: Zu Gewinne ist ein 20€ Verzehrgutschein, welcher ausschließlich auf der Halloween-Party der Villa Haussmannstrasse, am 31.10.2022 verwendet werden kann. Insgesamt werden 5 Gewinne vergeben. Ein Umtausch oder Rückerstattung in andere Währungen ist ausgeschlossen.
6. Benachrichtigung der Gewinner: Die Gewinner werden am 30. Oktober 2022 auf der Instagram Seite der „villahaussmannstrasse“ bekanntgegeben. Eine persönliche Benachrichtigung der Gewinner erfolgt nicht.
7. Anwendbares Recht: Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
8. Übermittlung der Gewinne: Die Gewinne werden persönlich an der Abendkasse der Halloween-Party Villa Haussmannstrasse übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis und dem Instagram-Konto, welches gewonnen hat). Wenn der Gewinner den Gewinn nicht am 31. Oktober 2022 bis 23:59 Uhr abgeholt wird, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
9. Beendigungsmöglichkeiten: Die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
10. Datenschutz: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden dürfen. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Instagram steht mit diesem Gewinnspiel in keinerlei Verbindung. Instagram ist kein Ansprechpartner für das Gewinnspiel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Rechtsweg und Haftung: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, - erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Aktivitas Burschenschaft Alemannia Stuttgart haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.