18/05/2021
Liebe Teilnehmer*innen,
die Suche nach kreativen Lösungen und kleinen legalen Schlupflöchern führt auch nach einer Nacht „drüber schlafen“ nur zu einem Ergebnis: Wir müssen komplett absagen :-(
Die Rückzahlung der Teilnehmerbeiträge (mit Ausnahme der Kosten für die T-Shirts) veranlassen wir automatisch in den nächsten Tagen, ihr müsst nichts unternehmen.
Nun zu den Gründen unserer Absage:
Die Vorschriften der aktuell neu gefassten und bis zum 11. Juni gültigen neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg sind enger gefasst als im vergangenen Jahr, vor allem bei den Öffnungszeiten der Gastronomie und den Treffen im öffentlichen Raum.
Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nur mit 2 Haushalten, maximal 5 Personen, erlaubt. Das gilt auch für das Zusammensitzen in den Wirtschaften. Bis zu 10 Personen an einem Tisch, wie im letzten Jahr noch möglich, geht aktuell nicht.
Gastronomiebetriebe dürfen nur von 6:00 – 21:00 Uhr öffnen. In den Innenräumen der Gaststätten darf nur 1 Gast je 2,5 qm sitzen, der Tischabstand muss mindestens 1,5 m betragen. In der Außengastronomie gilt die AHA-Regel.
Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten. Eine Veranstaltung im Sinne der Corona-Verordnung ist ein „zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.“ Sowohl die im Programm angebotenen Abendessen als auch die geführten Touren als Herzstück unseres Events sind nach dieser Definition ganz klar als Veranstaltungen einzustufen und damit nicht erlaubt.
Wir freuen uns über alle, die sich von diesen Einschränkungen nicht abschrecken lassen und trotzdem nach Wolfach kommen, um privat Touren zu fahren. Bitte beachtet dazu folgendes:
Unsere Beherbergungsbetriebe dürfen ab Donnerstag, 20. Mai wieder öffnen und Gäste empfangen. Voraussetzung ist, dass die Gäste einen Genesenen- oder Impfausweis (Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegend bzw. zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen) mitbringen.
Alternative: Gäste müssen sich vor Ort alle 3 Tage testen lassen und sich darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Gastronomen, Hoteliers, Campingplatzbetreiber, Ferienwohnungsvermieter, Freizeitdienstleister und Reiseunternehmen dürfen ihren Kunden und Gästen beim Check In oder während des Aufenthalts einen überwachten Selbsttest anbieten. Wir wissen, dass sich einige Betriebe darauf vorbereiten. Einen Überblick, welche Betriebe das Angebot machen werden, haben wir bisher noch nicht.
Außerdem gibt es kostenlose Testmöglichkeiten für unsere Gäste in folgenden Schnellteststellen:
Kommunale Schnellteststelle der Stadt Wolfach im Katholischen Gemeindehaus St. Laurentius am Kirchplatz
Testzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag jeweils 08:00 – 10:00 Uhr und 17:00 – 20:00 Uhr (Pfingstmontag geschlossen, dafür am Dienstag, 25.05. geöffnet)
Anmeldung ist unbedingt erforderlich bei Tel. 07834/835337 (Mo. – Fr. bis spätestens 12:00 Uhr)
Schnelltestzentrum am Freilichtmuseum Vogtsbauernhof
Testzeiten:
Ab Samstag, 22.05.2021 täglich von 09:00 – 17:00 Uhr
Die Teststelle ist offen für alle Gäste und Bürger, nicht nur für Besucher des Museums.
Anmeldung ist nicht erforderlich, Wartezeiten müssen deshalb einkalkuliert werden.
Hinweis zur Öffnung wichtiger Betriebe für unsere Gäste:
Dorotheenhütte Wolfach:
Öffnet ab Samstag, 22. Mai, zunächst täglich von 13:00 – 16:00 Uhr
Detailinfos: https://www.dorotheenhuette.info/
Mineralienhalde Grube Clara:
Öffnet ab Samstag, 29. Mai, die für den 29. + 30.05. geplante Öffnung der großen Halden wird auf einen späteren Termin verschoben
Detailinfos: https://mineralienhalde.com/
Minigolfplatz Wolfach:
Geöffnet Samstag/Sonntag/Feiertage von 13:00 – 21:00 Uhr, zusätzlich geöffnet am Brückentag 04.06.
Erweiterte Öffnungszeiten ab 1. Juli
Freilichtmuseum Vogtsbauernhof:
Öffnet ab Samstag, 22. Mai
Detailinfos: https://www.vogtsbauernhof.de/