02/02/2023
Insekten wie Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer als Zutat in Brot, Pizza, Schokolade und Fleischalternativen? 🦗 Eine neue EU-Verordnung macht das jetzt möglich: Ab sofort darf Insektenproteinpulver in zahlreichen Lebensmitteln verwendet werden. Müssen Verbraucher:innen nun damit rechnen, Insekten selbst in pflanzlichen Burgern, Schnitzeln und Würstchen zu finden?
💡 Für Produkte mit dem V-Label ist diese Sorge unbegründet: Insekten gehören per Definition des V-Labels in die Kategorie „Tiere“. Damit sind sie als Zutat für lizenzierte Produkte ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl das V-Label „vegan“ als auch das V-Label „vegetarisch“!
Lizenznehmer des V-Labels müssen alle Zutaten klar auflisten und nachweisen, dass diese vegan oder vegetarisch sind. Dies gilt auch für die Zutaten, die laut Gesetz nicht in der Zutatenliste des Etiketts aufgeführt werden müssen. Das V-Label-Team kümmert sich um die Details, damit niemand lange Zutatenlisten studieren muss! 🧐
🌿 Wer keine Insekten essen möchte, kann auch zu Produkten greifen, die mit anderen Siegeln als vegan oder vegetarisch ausgewiesen sind: Insekten fallen in die Kategorie „Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden“ und dürfen deshalb kein veganes oder vegetarisches Siegel tragen.